Die Verwahrgeldverwaltung in Parto dient der sicheren und transparenten Verwaltung von Geldern, die einer Organisation treuhänderisch für Klient:innen anvertraut sind.
Typische Beispiele sind Taschengeld oder andere persönliche Gelder von Klient:innen, die von der Einrichtung verwahrt und im Alltag für Ausgaben genutzt werden. Ausgaben für Klient:innen werden mit der Parto-Karte oder in bar getätigt und anschließend gegen das jeweilige Verwahrgeld der Klient:innen abgerechnet.
Unterscheidung von Ausgaben
Parto unterscheidet zwischen:
Ausgaben für Klient:innen (Abrechnung gegen Klientenguthaben)
Geschäftsausgaben (Abrechnung gegen das Budget der Einrichtung)
Gut zu wissen
Verwahrgelder werden auf einem Treuhandkonten geführt und sind klar vom Vermögen der Organisation getrennt.
Jede Ausgabe wird transparent dem jeweiligen Klientenguthaben zugeordnet und nachvollziehbar dokumentiert.
Ausgaben für Klient:innen werden demnach nicht gegen Kostenstellen oder Sachkonten der Organisation gebucht.
