Die Parto-Verwahrgeldverwaltung ermöglicht es, Gelder, die einer Organisation treuhänderisch für Klient:innen anvertraut sind – etwa Taschengeld oder persönliche Beträge – zu verwalten. Ausgaben werden mit der Parto-Karte oder bar getätigt und gegen das Klientenguthaben abgerechnet.
Parto unterscheidet zwischen zwei Ausgabentypen:
Ausgaben für Klient:innen → werden gegen das Guthaben des jeweiligen Klienten verrechnet
Parto-Geschäftsausgaben → werden gegen das Budget der Einrichtung verrechnet
Hinweis: Verwahrgelder werden auf Treuhandkonten geführt und sind vom Organisationsvermögen getrennt. Alle Transaktionen sind dokumentiert und dem jeweiligen Klienten zugeordnet.
